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   VG Stuttgart, 06.12.2017 - 7 K 2837/16   

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https://dejure.org/2017,55199
VG Stuttgart, 06.12.2017 - 7 K 2837/16 (https://dejure.org/2017,55199)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06.12.2017 - 7 K 2837/16 (https://dejure.org/2017,55199)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 7 K 2837/16 (https://dejure.org/2017,55199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 91 Abs 2 SGB 8, § 35a SGB 8
    Kostenbeitragspflicht für teilstationäre Beschulungsleistung für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 91; SGB VIII § 35a
    Kostenbeitrag; teilstationäre Leistung; ambulante Leistung; Eingliederungshilfe; Privatschule; ADHS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 B 12.1957

    Eingliederungshilfe: Übernahme der Kosten für den Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.12.2017 - 7 K 2837/16
    Diese definiert § 13 Abs. 2 SGB XII und die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung als einen in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengeführten Bestand an persönlichen und sächlichen Mitteln, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist, ohne dass es einer Anerkennung durch den Leistungsträger bedarf (vgl. BVerwG, U. v. 24.02.1994 - 5 C 24/92 -, juris; BayVGH, U. v. 15.04.2014 - 12 B 12.1957 -, juris).

    Er bestimmt sich einerseits in Abgrenzung zur stationären und andererseits zur ambulanten Leistung (vgl. BayVGH, U. v. 15.04.2014 - 12 B 12.1957 -, juris; Münder/Meysen/Trenczek, FrankfurterKomm SGB VIII, 7. Aufl., § 91, Rn. 12).

    Eine stationäre Leistung ist eine Leistung, die außerhalb des Elternhauses über Tag und Nacht erbracht wird und auch die Unterkunft einschließt (vgl. BayVGH, U. v. 15.04.2014 - 12 B 12.1957 -, juris; Münder/Meysen/Trenczek, FrankfurterKomm SGB VIII, 7. Aufl., § 91, Rn. 4; Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 6. Aufl., § 91, Rn. 4).

    Das entscheidende Kriterium zur Bestimmung dieses stärkeren Bezugs zur Einrichtung als zum Elternhaus ist die Aufnahme in diese Einrichtung (vgl. BVerwG, U. v. 22.05.1975 - V C 19.74 -, juris; zu § 100 Abs. 1 BSHG BVerwG, U. v. 24.02.1994 - 5 C 17/91 u. 5 C 24/92 -, juris; BayVGH, U. v. 15.04.2014 - 12 B 12.1957 -, juris; Kammerurteile v. 29.03.2017 - 7 K 1253/16 u 7 K 1348/16 -).

    Dies bestimmt sich jeweils nach der Art der Hilfemaßnahme und dem Konzept der in Anspruch genommenen Einrichtung (vgl. BSHG BVerwG, U. v. 24.02.1994 - 5 C 17/91 u. 5 C 24/92 -, juris; BayVGH, U. v. 15.04.2014 - 12 B 12.1957 -, juris).

    Dabei ist zu beachten, dass naturgemäß auch für die Vermittlung von Wissen gewisse Betreuungsleistungen durch die Schule erbracht werden, da die Schüler zwangsläufig auch im Rahmen des Unterrichts beaufsichtigt, versorgt und beraten werden (vgl. BayVGH, U. v. 15.04.2014 - 12 B 12.1957 -, juris).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob über die Wissensvermittlung hinaus dem Hilfesuchenden ein besonderes Maß physischen und psychischen Rüstzeugs zur Verfügung gestellt wird, das wenigstens eine zeitweise Integration in die Schule erfordert, damit die gesteigerte Verantwortung des Einrichtungsträgers insbesondere hinsichtlich der Betreuung bis zum Wechsel der Obhut getragen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 22.05.1975 - V C 19.74 -, juris; BayVGH, U. v. 15.04.2014 - 12 B 12.1957 -, juris).

  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74

    Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.12.2017 - 7 K 2837/16
    Das entscheidende Kriterium zur Bestimmung dieses stärkeren Bezugs zur Einrichtung als zum Elternhaus ist die Aufnahme in diese Einrichtung (vgl. BVerwG, U. v. 22.05.1975 - V C 19.74 -, juris; zu § 100 Abs. 1 BSHG BVerwG, U. v. 24.02.1994 - 5 C 17/91 u. 5 C 24/92 -, juris; BayVGH, U. v. 15.04.2014 - 12 B 12.1957 -, juris; Kammerurteile v. 29.03.2017 - 7 K 1253/16 u 7 K 1348/16 -).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob über die Wissensvermittlung hinaus dem Hilfesuchenden ein besonderes Maß physischen und psychischen Rüstzeugs zur Verfügung gestellt wird, das wenigstens eine zeitweise Integration in die Schule erfordert, damit die gesteigerte Verantwortung des Einrichtungsträgers insbesondere hinsichtlich der Betreuung bis zum Wechsel der Obhut getragen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 22.05.1975 - V C 19.74 -, juris; BayVGH, U. v. 15.04.2014 - 12 B 12.1957 -, juris).

    In der Rechtsprechung wurde die Aufnahme in einer Schule, soweit ersichtlich, nur in dem besonderen Ausnahmefall einer Blindenschule (vgl. BVerwG, U. v. 22.5.1975 - V C 19.74 -, juris) als teilstationäre Betreuung gewertet.

  • VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 BV 12.1786

    Übernahme der Kosten im Rahmen der Jugendhilfe für den Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.12.2017 - 7 K 2837/16
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer vergleichbaren Fallgestaltung (vgl. U. v. 15.4.2014 - 12 BV 12.1786 -, juris) - Beschulung in einem privaten Gymnasium mit kleinen Klassen für Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Förderbedarf (Autismus-Spektrum-Störung, Legasthenie, Dyskalkulie) - die Auffassung vertrat, die Voraussetzungen einer teilstationären Jugendhilfemaßnahmen seien nicht erfüllt.
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